Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

1. bis 4. Schulbesuchsjahr : In der GRUNDSCHULSTUFE lernen die Schülerinnen und Schüler die zeitlich und inhaltlich zunächst unbekannte Strukturierung des Vormittages kennen und diese zu verinnerlichen. Schulische Verhaltens- und Arbeitsweisen werden schrittweise eingeführt. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die Begegnung mit kindgemäßen Themen aus allen Lernbereichen. Grundlegende Kenntnisse in den Kulturtechniken werden je nach Leistungsvermögen erworben.


5. bis 9. Schulbesuchsjahr : Prägend für die Arbeit in der MITTELSCHULSTUFE ist die Berücksichtigung der spezifischen  Entwicklungsaufgaben des Jugendalters. Es gilt hierbei kindliche Verhaltensweisen sukzessive abzubauen und auf das Leben als Erwachsener vorzubereiten. Zunehmend mehr stehen Selbsttätigkeit, Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit im Mittelpunkt. Die lebenspraktisch orientierten Lernbereiche wie Werken, Hauswirtschaft, Mobilität und Freizeitgestaltung nehmen einen größeren Raum ein. Bereits erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der Kulturtechniken werden altersgemäß gefestigt und fortgeführt.


BERUFSSCHULSTUFE : Nach Erfüllung der 9 Schulpflichtjahre an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Berufsschulstufe. Diese ist integrierter Bestandteil der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und umfasst in der Regel die Klassen 10 bis 12. Ziel der Berufsschulstufe ist die Vorbereitung auf das Leben als Erwachsener mit größtmöglicher Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, je nach individuellen Voraussetzungen. 

Die Grundlagen der schulischen Bildung sind in einem gesonderten Lehrplan aufgeführt und umfassen die Bereiche:

  • Arbeit
  • Wohnen
  • Freizeit
  • Öffentlichkeit
  • Mobilität

Hier werden sowohl praktische Erfahrungen als auch Wissen vermittelt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf das spätere Arbeitsleben vorzubereiten, arbeiten wir mit außerschulischen Partnern zusammen:

  • den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • der Agentur für Arbeit
  • dem Integrationsfachdienst
  • der Förderstätte

Fester Bestandteil der Berufsschulstufe ist pro Schuljahr ein zweiwöchiges Praktikum in der WfbM oder in einem geeigneten Betrieb. Schülerinnen und Schüler, die nicht in der WfbM arbeiten können, absolvieren je nach Bedarf ein Praktikum in der Förderstätte. Ferner werden Schlüsselqualifikationen und Arbeitstechniken, die im späteren Berufsleben von Nöten sind, an den Praxistagen, die in der Schule oder in Tom’s Café abgehalten werden, vermittelt und eingeübt.